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BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen - Übermäßige zusätzliche Belastung durch die Erhebung der erhöhten Währungsausgleichsbeträge - Antragsteller eines Antrags auf Erstattung des erhöhten Teils der Währungsausgleichsbeträge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
Nur der Anspruch auf Auszahlung des Ausfuhr-Erstattungsbetrages, nicht die …
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Durch zivilrechtliche Verträge kann über diese Stellung nicht verfügt werden (vgl. auch Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, 141, BStBl II 1978, 464, in dem der Senat entschieden hat, daß bei Ausfuhrerstattungen zwar der Zahlungsanspruch abgetreten werden kann, nicht aber die Rechtsposition des Erstattungsberechtigten).Wie im Vorabsatz ausgeführt, konnten die Abnehmer als Zollbeteiligte der Klägerin allenfalls ihre sich etwa aus der VO Nr. 1608/74 ergebenden Zahlungsansprüche abtreten; dagegen waren sie nicht befugt, ihre öffentlich-rechtliche Rechtsposition als Zollbeteiligte und Antragsberechtigte i. S. des Art. 2 Abs. 2 VO Nr. 1608/74 auf die Klägerin zu übertragen (vgl. BFHE 125, 138, 141, BStBl II 1978, 464, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Der erkennende Senat ist nach § 177 Abs. 3 EWGV in Verbindung mit den Grundsätzen des EuGH zur Auslegung dieser Bestimmung (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415) nicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet. - BFH, 19.10.1982 - VII R 45/80
Ablehnung eines Antrags - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Ablehnung …
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Diese beziehen sich aber nur auf die materiell-rechtliche Frage, ob im Einzelfall ein Erstattungsbegehren gerechtfertigt ist, haben dagegen mit der Frage der Antragsberechtigung nichts zu tun (ebenso wie etwa bei Billigkeitserweisen nach § 131 AO bzw. § 227 AO 1977; vgl. Urteil des Senats vom 19. Oktober 1982 VII R 45/80, BFHE 136, 449, 452, BStBl II 1983, 51).
- EuGH, 21.09.1983 - 205/82
Deutsche Milchkontor GmbH
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Da das Gemeinschaftsrecht solche Vorschriften nicht enthält, ist es nach Art. 5 EWGV Sache der Mitgliedstaaten, entsprechende Regelungen vorzusehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2665, Absatz 17 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90). - BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Da das Gemeinschaftsrecht solche Vorschriften nicht enthält, ist es nach Art. 5 EWGV Sache der Mitgliedstaaten, entsprechende Regelungen vorzusehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2665, Absatz 17 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90). - EuGH, 02.03.1978 - 12/77
Debayser SA / Kommission
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
So heißt es in Absatz 6 der Erwägungsgründe dieser Verordnung, es erscheine angezeigt, "den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Anwendung der auf dieser Grundlage erlassenen Regelung zu übertragen" (vgl. auch EuGH-Urteil vom 2. März 1978 Rs. 12, 18 und 21/77, EuGHE 1978, 553, 568, Sätze 20 bis 23 der Gründe). - EuGH, 13.02.1980 - 74/79
OCE / Samavins
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Die Richtigkeit dieser Auffassung ergebe sich auch aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 13. Februar 1980 Rs. 74/79 (EuGHE 1980, 239). - BFH, 13.11.1984 - VII R 21/81
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Denn nur dieser war nach §§ 1, 2 AbG in Verbindung mit den für Zölle geltenden Vorschriften der Schuldner der Währungsausgleichsbeträge (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1984 VII R 21/81, BFHE 142, 340, auf dessen Gründe verwiesen wird). - BFH, 25.04.1978 - VII R 24/74
Auszug aus BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82
Vielmehr ist auch eine Interpretation dahin möglich, daß eine übermäßige zusätzliche Belastung i. S. des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b VO Nr. 1608/74 auch dann vorliegt, wenn der die Währungsausgleichsbeträge öffentlich-rechtlich schuldende Antragsteller zivilrechtlich von der Tragung dieser Währungsausgleichsbeträge freigestellt ist (vgl. zum entsprechenden Problem bei der Gewährung von Billigkeitserweisen nach § 131 der Reichsabgabenordnung - AO - bzw. § 227 der Abgabenordnung - AO 1977 - das Urteil des Senats vom 25. April 1978 VII R 24/74, BFHE 125, 129, 137; s. auch Art. 8 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 926/80).